Verifizierung des Ausdrucks von (amts-)signierten elektronischen Schriftstücken

Mit dem Verfahren des ÖIF zur Dokumentprüfung können ausgedruckte elektronische Dokumente auf ihre Echtheit geprüft werden.
Für dieses Verfahren müssen die variablen Teile des Dokumentes erfasst werden. Diese Eingaben werden in die elektronische Form rückgeführt und geprüft.
Bei der Eingabe ist darauf zu achten, dass die Daten genauso erfasst werden müssen, wie sie in dem ausgedruckten Dokument angegeben sind.
Wird auch nur ein Buchstabe falsch eingegeben oder wird die Groß- und Kleinschreibung nicht beachtet, führt die Prüfung des Dokuments zu einem negativen Ergebnis.
Bei einem positiven Prüfergebnis ist die Echtheit des Dokuments auch in Papierform gewährleistet.

Prüfung von (amts-)signierten elektronischen Schriftstücken

Ein (amts-)signiertes elektronisches Schriftstück kann unter https://www.signaturpruefung.gv.at auf seine Echtheit und Unversehrtheit geprüft werden.

Datenschutzerklärung und Cookies

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Die Erklärung hierzu und die Datenschutzerklärung finden Sie unter https://dokumentpruefung.integrationsfonds.at/datenschutz